Bevor die Nordseite verfüllt wird, musste noch das Fundament für die Grage gemauert werden, damit diese auch auf festem Untergrund steht.
Die Garage selbst wird ebenfalls gemauert werden und wird die von der Bauordnung vorgeschriebenen Maße von 6m x 3m haben.
Auch der Standort der Garage ist Teil des Baufensters und somit vorgegeben. Es wird durch eine Schleuse einen direkten Zugang von der Garage ins Haus geben.
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